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I
nformationen für Ärzte


Werte Ärzte,

ich bitte Sie zu beachten, dass die Kostenträger zur Abrechnung festgelegte Heilmittelverordnungen benötigen.

Dieses sind für Kassenpatienten das Muster 18.1 (Maßnahmen der Ergotherapie) und für die berufsgenossenschaftlich versicherten Patienten das Muster 16.

Bei Klick auf die entsprechende Textstelle sehen Sie rechts das entsprechende Musterformular.

Zudem sollte auf jedem Rezept die Behandlungsart und der Indikationsschlüssel angegeben sein .
Die beiden Behandlungsarten in unserem Bereich sind: motorisch- funktionell (30 Min.) und sensomotorisch-perzeptiv (45 Min.). Ergänzend dazu können thermische Anwendungen verordnet werden.

Temporäre Orthesen nach Maß können in Verbindung mit einer motorisch-funktionellen Behandlung als ergänzendes Heilmittel verordnet werden (s. Muster Heilmittelverordnung).